Häufige Fragen zum Schadenfreiheitsbonus

Hier sind die 10 häufigsten Fragen, die in Bezug auf das Bonusmodell für die Versicherungen aufkommen können. Versicherungsnehmer können dadurch einfach und transparent das Rabattprinzip nachvollziehen. Sollten noch weitere Fragen ungeklärt sein, können sich Interessenten auch telefonisch oder per E-Mail beraten lassen.

1. Für welche Versicherungen kann ich Geld zurück bekommen?

Derzeit ist eine Rückzahlung bei den Versicherungssparten für Hausrat, Haftpflicht und Rechtsschutz möglich. Den Schadenfreiheitsbonus für die Kfz-Versicherung können Sie mittlerweile auch beanspruchen.

2. Wie wird der Bonus angesammelt?

Geeignete Versicherungsverträge werden intern auf eine höhere Selbstbeteiligung umgestellt. Dadurch wird theoretisch der Versicherungsbeitrag günstiger. Die Ersparnis durch die Umstellung wird dann als finanzielle Rücklage angespart.

3. Was ändert sich für mich?

Für die Versicherungsnehmer ändert sich praktisch nichts. Der eigene Versicherungsvertrag bleibt im Hinblick auf den zu zahlenden Beitrag und den Leistungen so wie er ist.

4. Bekomme ich einen Schaden komplett erstattet?

Hier kommt es auf den Versicherungstarif an. Ist nämlich zum Beispiel im Tarif bereits eine eigens beantragte Selbstbeteiligung enthalten, muss der Versicherungsnehmer bis zu diesem vereinbarten Eigenanteil die Kosten des Schadens selber tragen. Aufwendungen, die höher als die Selbstbeteiligung sind, werden dann aber wie gewohnt entweder direkt von der Versicherung oder über die angehäuften Geldreserven erstattet.

5. Muss ich im Schadensfall mehr Selbstbeteiligung zahlen?

Nein. Wollen Versicherte die Leistungen im Versicherungsfall in Anspruch nehmen, zahlen sie maximal die ausdrücklich vereinbarte Selbstbeteiligung.

6. Wann kommt es zu einer Rückzahlung?

Der Bonus wird an die Versicherten ausgezahlt, wenn innerhalb eines Jahres keine Leistungen von der Versicherung in Anspruch genommen wurden. Eine Berechtigung auf die Rückerstattung haben allerdings nur die Kunden, die keinen Versicherungsfall gemeldet haben. Je mehr Personen schadenfrei waren, desto höher fällt auch der Bonus aus.

7. Ist die Beitragsrückerstattung garantiert?

Eine Garantie, dass Gelder zurückgezahlt werden, besteht nicht. Die Höhe der Beitragsrückzahlung hängt davon ab, wie viele Schäden innerhalb eines Jahres verursacht wurden. Wurden in einem Jahr beispielsweise besonders viele Unfälle gemeldet, sind die geldlichen Rücklagen entsprechend gering. Wurden hingegen keine oder nur sehr wenige Schäden von der Versichertengemeinschaft angezeigt, können Kunden auf eine höhere Erstattung hoffen.

8. Erhöht sich mein Versicherungsbeitrag?

Nein, der jetzige Beitrag erhöht sich durch die Anmeldung in der Versichertengemeinschaft nicht. Eine Beitragserhöhung kann bei einer Versicherung lediglich dann vorkommen, wenn der Tarif durch nicht einkalkulierte Kosten angepasst werden muss. In diesem Fall hat allerdings jeder Versicherungsnehmer das Recht, den Versicherungstarif zu wechseln.

9. Muss ich mich selber um eine Versichertengemeinschaft kümmern?

Nein. Ein neues Mitglied wird einfach in die bisherige Gemeinschaft aufgenommen. Eine Mindestanzahl an Personen, die ein Teilnehmer werben müsste, gibt es nicht.

10. Kann ich meinen Versicherungsschutz verlieren?

Nein. Wenn eine versicherte Person am Schadenfreiheitsbonus teilhaben möchte, hat das keinerlei Auswirkungen auf den eigenen Versicherungsschutz. Das bisherige Vertragsverhältnis mit der Versicherung bleibt weiterhin mit denselben Leistungen bestehen.